Gebäude-Instandhaltung
Bei der Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen steht für uns der Interessensausgleich
zwischen den einzelnen Eigentümer und den gemeinsamen Zielen der Gemeinschaft im
Vordergrund.
Ein wesentliches gemeinschaftliches Ziel einer Eigentümergemeinschaft sehen wir unter
anderem in der Wertsicherung und Wertsteigerung jedes einzelnen Sonder- und
Teileigentums, sowie des Gemeinschaftseigentums.
Durch regelmäßige Objektbegehungen und Kontrolle der Objektchecklisten mit dem
Verwaltungsbeirat, interessierten Eigentümern oder dem Hausmeister, haben wir so die
Möglichkeit kurzfristig Baumängel festzustellen und die Behebung zu veranlassen.
Selbstverständlich wird hierbei die wirtschaftliche Situation
der Wohnungseigentümergemeinschaft im Einklang der notwendigen Instandhaltung
berücksichtigt.
Im Rahmen von Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten werden immer vergleichbare
Angebote über regionale Fachfirmen eingeholt, die der Eigentümergemeinschaft zur
Beschlussvorlage vorgetragen werden.